Liebe LG-Mitglieder,
bei einer Recherche in der GOGL habe ich nachstehenden Paragraphen
entdeckt, der sicherlich von Interesse ist:
"3.3 Herausgabe von Fachzeitschriften
Mit Genehmigung des Leitungsgremiums des zuständigen Fachbereichs oder
der Fachgesellschaft und des Vorstandes kann eine GI-Gliederung allein
oder gemeinsam mit anderen GI-Gliederungen eine Fachzeitschrift
herausgeben und deren Pflichtbezug für ihre der GI angehörenden sowie
ihre assoziierten Mitglieder vorsehen. Publikationen bedürfen dann
keiner Genehmigung, falls für deren Erstellung oder Verteilung
keinerlei finanzielle Mittel der GI eingesetzt werden und kein
Zwangsbezug vorgesehen ist."
Meine Einschaetzung aus unabhaengiger, neutraler Sicht: Auesserst
erstaunlich finde ich, dass ein Pflichtbezug von Publikationen ohne
Preislimit tatsaechlich beschliessbar waere (auch fuer assoziierte
Mitglieder). Damit kann man theoretisch eine "closed user group" ueber
eine FB-Publikation unabhaengig von den dargebotenen Inhalten jedoch mit
hohem Bezugspreis instanziieren. Fuer mein Gefuehl widerspricht das
jedoch dem Auftrag eines gemeinnuetzigen eingetragenen Vereins, der
immer wieder betont keine Gewinnerzielungsabsicht verfolgt. Der
abschliessende Satz von Paragr. 3.3 zum Zwangsbezug ist deutlich.
Moeglich erscheint mir ausserdem, dass eine Fachgruppe mit Genehmigung
eines FBLG fuer sich alleine (oder mit anderen FGs) eine FG-Publikation
als Pflichtbezug vorsehen kann. Dieses sollte man m.E.dann wohl auch den
gewaehlten Vertretern (LGs) der Fachgruppen ueberlassen. Eine (nicht nur
elektronische) Verteilung an alle Mitglieder einer FG erscheint im
uebrigen auch moeglich, sofern "keinerlei finanzielle Mittel der GI
eingesetzt werden" und " kein Zwangsbezug vorgesehen ist". Also, die
eMail in der auf eine Publikation hingewiesen wird, die man sich "frei
von Zwaengen" herunterladen kann, ist wohl machbar.
Mit freundlichem Gruss
Arslan Broemme