Fwd: Geplante Monopolisierung der Verwendung von Drittanbietersoftware für Android Geräte durch Google
Hallo zusammen, hier die Antwort aus dem Bundeskartellamt zur geplanten Monopolisierung des Zulassens von dritter Software auf Google-Android Geräten (fast) nur noch via Google playstore - namentlich will offenbar niemand verantwortlich sein. Von dieser Maßnahme wären vor allem alternative open source Android stores wie z.B. F-Droid massiv betroffen. Meine Ergänzung
Schönen guten Abend, sehr geehrte Damen und Herren,
leider habe ich bisher keine Antwort von Ihnen erhalten. Normalerweise hätte ich allerdings erst nach einem Monat nachgefragt. Jedoch verdichten sich weitere Hinweise, dass die Erlangung einer noch stärkeren Monopolstellung und Stellung als absoluter "Gatekeeper" für Android Handys ganz gezielt von Google verfolgt wird:
Google sperrt diejenigen, die nicht Android mit seiner zusätzlichen Datensammelinfrastruktur verwenden, sondern ein freies Android, gezielt von Webseiten aus, die Googles neues reCAPTCHA-System als Sicherheitsmechanismus für Ihre Webseite verwenden. Dieses neue Software-"Feature" wurde nach den Berichten offenbar allen Verwendern von Googles reCAPTCHA durch ein automatisches Update aufgedrängt.
https://www.heise.de/news/Googles-neues-reCAPTCHA-Moegliche-Huerde-fuer-Goog...
Mit diesem Vorgehen erschwert Google aufgrund seiner Marktmacht massiv die Verwendung freier Android Versionen, die frei sind von Googles Datensammelinfrastruktur sowie vom u.g. künftigen Zwang, nur Software, die Google genehm ist, auf dem Handy installieren zu können.
M.E. besteht hier dringender Handlungsbedarf für die Kartellbehörden, sei es für das Bundeskartellamt, oder auch für die EU Kommission.
Für eine Antwort Ihrerseits bis spätestens zum 30.05.2026 wäre ich Ihnen sehr verbunden. Herzlichen Dank.
Mit freundlichen Grüßen Dr. Martin Weigele
wurde inhaltlich komplett ignoriert. Möglich wären nun zunächst ein förmlicher, rechtsmittelfähiger Antrag und dann bei Ablehnung Beschwerde beim Gericht (OLG - Anwaltszwang). Allerdings hat das Kartellamt einen weiten Ermessenspielraum, ob es tätig wird, so dass man ggf. nur falsch ausgeübtes Ermessen überprüfen lassen kann. Alternativ direktes zivilrechtliches Vorgehen als betroffener Android-Nutzer gegen Google, am besten via Verbraucherverbände, wenn die das Thema bereit sind aufzugreifen. Diese dürfen klagen, wenn Verbraucherinteressen verletzt werden. Das ist m.E. klar der Fall, wenn open source Lösungen wie die Installation von F-Droid als alternativer Store unmöglich werden und bei Verwendung freier Android Versionen dann Webseiten unsichtbar werden... Hat jemand geeignete aktuelle Kontakte zu Verbraucherverbänden, die klagebefugt sind (z.B. Verbraucherzentralen und deren Bundesverband)? Oder man findet einen benachteiligten Wettbewerber, z.B. einen Softwareentwickler für Android, der sich nicht bei Google registrieren möchte. Viele Grüße Martin Weigele -------- Weitergeleitete Nachricht -------- Betreff: AW: Geplante Monopolisierung der Verwendung von Drittanbietersoftware für Android Geräte durch Google Datum: Tue, 12 May 2026 15:00:47 +0200 (CEST) Von: Info <info@bundeskartellamt.bund.de> An: martin@weigele.de <martin@weigele.de> Sehr geehrter Herr Dr. Weigele, vielen Dank für Ihre Eingabe vom 20.04.2026 zu Alphabet Inc. und speziell der Tochtergesellschaft Google LLC (nachfolgend *Google*). Das Bundeskartellamt ist darauf angewiesen, Hinweise auf Wettbewerbsverstöße von Marktteilnehmern zu erhalten, um seine Tätigkeit effektiv ausüben zu können. In Ihrer Eingabe verweisen Sie auf die Ankündigung von Google, künftig die Offenheit des Android-Betriebssystems durch Registrierungspflicht von App-Herausgebern für die Veröffentlichung von Apps (auch) außerhalb des Google Play Stores einschränken zu wollen. Sie geben an, dass die Maßnahmen von Google insbesondere geeignet sind, eine dominante Stellung Googles bei App Stores auf Android-Geräten zu verstärken. Sie erbitten ein Einschreiten des Bundeskartellamtes auf Basis des GWB oder eine Veranlassung eines Tätigwerdens der Europäischen Kommission. Die Maßnahmen Googles könnten etwaig unter Art. 6 Abs. 4 DMA fallen, wonach Torwächter mit ihren zentralen Plattformdiensten u.a. die Installation und die Nutzung von Apps, die über alternative Wege als den zentralen Plattformdienst bezogen werden, nicht ohne sachliche Rechtfertigung technisch beschränken dürfen. Eine sachliche Rechtfertigung kann demnach vorliegen, wenn die Maßnahme unbedingt erforderlich und angemessen ist, um sicherzustellen, dass die vom Torwächter bereitgestellte Hardware und Betriebssysteme nicht durch diese Apps gefährdet werden. Die Europäische Kommission hat mit Entscheidung vom 05.09.2023 das Unternehmen Alphabet Inc. als Torwächter und das Betriebssystem Android als zentralen Plattformdienst designiert (Europäische Kommission, Entscheidungen vom 05.09.2025, DMA.100002 Alphabet – OIS App Stores und DMA.100009 Alphabet – App Stores). Somit ist der Anwendungsbereich der Vorschriften der Art. 5 und 6 DMA auf Android eröffnet. Ob Googles Pläne von Art. 6 Abs. 4 DMA erfasst sind und mit diesem kollidieren, kann allein von der Europäischen Kommission festgestellt werden. Die Europäische Kommission befindet sich in einem ständigen regulatorischen Dialog mit Alphabet bzw. Google zur Umsetzung des DMA und ihr sind die oben beschriebenen Pläne Googles bekannt. Die Europäische Kommission hat dem Bundeskartellamt mitgeteilt, dass sie sowohl die Pläne Googles als auch die von Google vorgetragene Rechtfertigung in ihre Erwägungen einfließen lässt. Spezifische Hinweise hinsichtlich dieses laufenden Dialogs zum Thema Googles geplante Maßnahmen zur Verifizierungspflicht von App-Herausgebern für die Veröffentlichung von Apps außerhalb des Google Play Store finden Sie hier auf der Webseite der Europäischen Kommission: _https://digital-markets-act.ec.europa.eu/citizens-and-whistleblower-portal/e... Das Bundeskartellamt kann als rechtsanwendende Behörde auf Basis des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sowie der kartellrechtlichen Bestimmung des Art. 101 und Art. 102 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) tätig werden. Diese Gesetze stellen hohe Anforderungen an den Nachweis eines kartellrechtlich relevanten Missbrauchs von Marktmacht bzw. eines Verstoßes gegen das Kartellverbot. Unter Abwägung des potentiellen Anwendungsbereiches von Art. 6 Abs. 4 DMA und der Tätigkeiten der Kommission sowie der im Bundeskartellamt vorhandenen personellen Ressourcen, müssen wir Ihnen mitteilen, dass das Bundeskartellamt derzeit davon absieht, Ihre Eingabe aufzugreifen. Das Bundeskartellamt ist auch nicht verpflichtet, sämtlichen Wettbewerbsverstößen nachzugehen und es liegt im pflichtgemäßen Ermessen der zuständigen Beschlussabteilung, ob sie ein Verfahren einleitet. Insbesondere können die Beschlussabteilungen im Rahmen ihrer Befugnis, Prioritäten zu setzen, vom Aufgreifen eines Falles absehen, wenn die Verfolgung anderer Wettbewerbsrechtsverstöße vordringlich erscheint. Wir werden den von Ihnen geschilderten Vorgang demnach derzeit nicht weiterverfolgen. Mit freundlichen Grüßen 7. Beschlussabteilung des Bundeskartellamtes ________________________ Bundeskartellamt Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn Telefon: +49 (0)228 – 9499 – 555 Fax: +49 (0)228 – 9499 – 143 Internet: https://www.bundeskartellamt.de <https://www.bundeskartellamt.de/> Über personenbezogene E-Mail-Adressen des Bundeskartellamts sind nur informelle Kontakte möglich. Rechtsverbindliche Erklärungen können an solche E-Mail-Adressen nicht abgegeben werden. Hinweise zur rechtssicheren elektronischen Kommunikation mit dem Bundeskartellamt finden Sie hier <https://www.bundeskartellamt.de/DE/Infothek_Service/Kontakt/ElektronischeKommunikation/elektronischekommunikation_node.html>. *Von:*Martin Weigele <martin@weigele.de <mailto:martin@weigele.de>> *Gesendet:* Montag, 20. April 2026 17:12 *An:* Info <info@bundeskartellamt.bund.de <mailto:info@bundeskartellamt.bund.de>> *Betreff:* [ Z1 SIGNATUR_UNPRÜFBAR ] Geplante Monopolisierung der Verwendung von Drittanbietersoftware für Android Geräte durch Google Sehr geehrte Damen und Herren, im Netz finden sich zahlreiche Hinweise darauf, dass Google sich zum September 2026 m.E. missbräuchlich zum absoluten Gatekeeper für Software auf Android Geräten aufschwingen und damit das freie Betriebssystem Android faktisch zerstören will. Dies betrifft dann auch die Basis aller bereits verkaufter Android Geräte, die mit dem Versprechen einer offenen Plattform verkauft wurden. Der Original-Ausgangspunkt für die Befürchtungen ist wohl dieser Google Blogbeitrag: https://android-developers.googleblog.com/2025/08/elevating-android-security... <https://android-developers.googleblog.com/2025/08/elevating-android-security.html> Wie diese Ankündigung wohl zu verstehen ist, ist z.B. hier beschrieben: https://www.change.org/p/stop-google-from-limiting-apk-file-usage <https://www.change.org/p/stop-google-from-limiting-apk-file-usage> Insbesondere wären durch die Androhung Wettbewerbsalternativen zum Google Play Store, wie u.a. der open source store F-Droid, massiv bedroht: https://keepandroidopen.org/de/ <https://keepandroidopen.org/de/> Als Informatiker und Jurist teile ich diese Sorgen und bitte Sie, gegen den geplanten, m.E. damit eintretenden Missbrauch der marktbeherrschenden Stellung von Google, § 18 ff. GWB, im Bereich des Android Betriebssystems entweder selbst einzuschreiten oder z.B. ein Vorgehen der EU Kommission zu veranlassen. Vielen Dank und freundliche Grüße Dr. Martin Weigele -- Dr. Martin Weigele, Kapellenweg 32, 53179 Bonn, Germany ph. (+49)(0)228 2894468 office - fax (+49)(0)228 2894446 mailto:martin@weigele.de <mailto:martin@weigele.de> -http://www.weigele.de <http://www.weigele.de>
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